
Zu geringes Gehalt / Einkommen angestellter Zahnärzte im Z-MVZ
Zu geringes Gehalt / Einkommen angestellter Zahnärzte im Z-MVZ
Wie sieht die Gehalts- und Einkommensperspektive von angestellten Zahnärzten in einem Z-MVZ aus? Verdienen Zahnärzte in Festanstellung in einer Mehrbehandlerpraxis wirklich zu wenig? Und wenn ja, woran liegt das? Was sind die einflussnehmenden Faktoren, die es angestellten Zahnärzten ermöglicht, auch in einem Z-MVZ ein gutes Einkommen zu generieren?
Der Blog-Beitrag 4.13 [Blog- und Video-Serie Z-MVZ Personal-Management – Ängste, Blockaden und Widerstände in zahnmedizinischen Versorgungszentren mit angestellten Zahnärzten] beleuchtet diese interessanten Fragestellungen.
Das Video zum Thema „Zu geringes Einkommen / Gehalt angestellter Zahnärzte in einem Z-MVZ.
Aussagen und Fragestellungen angestellter Zahnärzte bezüglich ihres Gehalts und ihrer Einkommensperspektive
Eine nicht seltene Annahme bzw. Aussage von angestellten Zahnärzten in einem Z-MVZ ist, dass sie mit Ihrem Einkommen unzufrieden sind und die Meinung vertreten, sie würden in einer Mehrbehandlerpraxis einfach zu wenig verdienen. Auszugsweise:
- „Ich verdiene einfach zu wenig!“
- „Für meinen Arbeitseinsatz und meine Leistung erhalte ich zu wenig Anerkennung!“
- „Ich würde ja gerne mehr verdienen! Nur wie bitte schaffe ich das?“
- „Während meines Urlaubs verdiene ich nicht genug. Die Zeiten, in denen ich nicht da bin, muss ich ja umsatztechnisch vor- bzw. nacharbeiten!“
- „Mit welchem Gehaltsmodell fahre ich besser: Festgehalt oder Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung?
Chancen für personalverantwortliche Manager/innen in einem Z-MVZ mit angestellten Zahnärzten
Für Z-MVZ Inhaber/innen und personalverantwortliche Manager/innen bieten diese Aussagen und Fragestellungen vielseitige Möglichkeiten, hier die benötigte Transparenz zu schaffen, für Klarheit zu sorgen und angestellten Zahnärzten darzustellen und zu vermitteln, wie Sie ein gutes Einkommen erzielen können.
Abbildung 1: Vergleichswerte der Einkommen angestellter Zahnärzte. Vorbereitungsassistenten, Berufseinsteiger, Zahnärzte mit Berufserfahrung und Fachzahnärzte bzw. Zahnärzte mit Spezialisierung.
Berufserfahrung und Spezialisierung machen sich für angestellte Zahnärzte bezahlt
Berufserfahrung und Spezialisierung (Expertise) sind 2 Faktoren, die sich bezahlt machen und sich im Verdienst angestellter Zahnärzte widerspiegeln. So erhalten Fachzahnärzte, wie Kieferorthopäden, Oralchirurgen oder Zahnärzte mit Zusatzqualifikation in den Bereichen Implantologie, Parodontologie und Endodontie häufig ein höheres Bruttoeinkommen.
Auf Basis einer 40-Stunden-Woche generieren Vorbereitungsassistenten ein Einkommen zwischen € 2.500 und € 3.500. Berufseinsteiger verdienen zwischen € 3.000 und € 4.500 im Monat. Das monatliche Bruttoeinkommen bei angestellten Zahnärzten mit Berufserfahrung liegt bei ca. € 5.000. Fachzahnärzte und Zahnärzte mit Zusatzqualifikation generieren Einkommen zwischen € 4.000 und € 9.000.
(Quellen: Deutsche Apotheker- und Ärztebank; KZBV; Deutscher Ärzteverlag; Deutscher Zahnarzt Service; Thomas Jung Praxisgründung)
Abbildung 2: Festgehalt vs. Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung. Eine Besonderheit von Modell B.) ist die Herangehensweise und Berechnung über den Leistungsstundensatz.
Vergütungssysteme: Festgehalt vs. Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung
Eine grundsätzliche Überlegung von Z-MVZ Inhabern und auch von Zahnärzten in Festanstellung ist die Art des Vergütungssystems. Hier stellt sich die Frage: Festgehalt oder Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung?
Bei dem Modell A.) wird ein Festgehalt gezahlt. (Vergleich Abbildung 2.) Auf Basis einer 40-Stunden Arbeitswoche werden monatlich 5.000 € gezahlt. Im Gegenzug erwartet das Unternehmen einen Honorar-Umsatz, der sich ungefähr an dem 4-fachen des gezahlten Gehalts orientiert, also ca. 20.000 € im Monat.
Das Modell B.) berücksichtigt eine Umsatzbeteiligung. (Vergleich Abbildung 2.) Hier wird ein Grundgehalt gezahlt, in diesem Fall 3.500 €. Hinzu kommt die Umsatzbeteiligung vom selbst erwirtschafteten Honorar-Umsatz. Lag dieser beispielsweise bei 20.000 Euro im Monat und die Umsatzbeteiligung wird ab 14.000 Euro gewährt, so liegt eine 25-prozentige Beteiligung bei 1.500 Euro. Das Gesamtbruttogehalt beträgt in diesem Beispiel somit 5.000 Euro.
Abbildung 3: Leistungsstundensatz versus 20.000 Euro-Denke.
Nun werfen Leistungsbezogene Vergütungssysteme in der gängigen Praxis mitunter viele Fragen auf. Z.B. bei Umsatzschwankungen während der Urlaubszeit. Hier bietet das Arbeiten über den Leistungsstundensatz eine geniale und pragmatische Lösung.
Anstatt der 20.000 Euro, die durchschnittlich jeden Monat zu erwirtschaften sind, wird mit dem Wert Honorar je Behandlungsstunde gearbeitet. Das bietet für das Unternehmen wie auch für angestellte Zahnärzte eine Reihe von Vorteilen. So können Umsatz-Ziele individuell an den jeweiligen Monat angepasst werden. Während der Urlaubszeit braucht dann keiner mehr kalte Füße bekommen, da hier die Zielvorgaben entsprechend angepasst sind. Ein weiterer, äußerst interessanter Vorteil ist, dass bei einer quartalsweisen Auswertung sowohl angestellte Zahnärzte wie auch das Unternehmen eine zuverlässige Aussage über die tatsächliche Leistung und die Performance erhalten und so stets zeitnah agieren können.
Abbildung 4: Einkommens- und Gehaltsberechnungen auf Basis des Modells B. (Grundgehalt mit Umsatzbeteiligung) über den Leistungsstundensatz. Dargestellt werden Rechenbeispiele, wo Umsatz- und Gehaltskalkulationen über den Leistungsstundensatz mit 150 €, 200 €, 250 € und 300 € erfolgen.
Eigene Praxis vs. Festanstellung als angestellte/r Zahnarzt/-ärztin in einem Z-MVZ
Eine beliebte Fragestellung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte in einer Mehrbehandlerpraxis zielt auch auf den direkten Vergleich mit Kollegen, die selbständig in eigener Praxis tätig sind.
Dann heiß es nicht selten: Mit der eigenen Praxis würde ich ja viel mehr verdienen. Z-MVZ Inhaber und personalverantwortliche Manager sollten diese Überlegung nicht nur im Hinterkopf behalten, sondern den direkten Vergleich – also angestellt versus selbstständig – offen kommunizieren.
Abbildung 5: Arbeitseinsatz und Einkommen im direkten Vergleich. Angestellte/r Zahnarzt/-ärztin mit Spezialisierung in einem Z-MVZ versus Tätigkeit in eigener Zahnarztpraxis.
Selbstständig tätige Zahnärzte in eigener Praxis haben durchschnittlich eine 46 Stunden-Arbeitswoche.
Dabei generiert der Zahnarzt mit seiner Praxis einen Honorarumsatz von 412.000 €uro per anno, was einem Leistungsstundensatz der Praxis von 286 Euro entspricht. Der Einnahmen-Überschuss der Praxis über 161.000 EURO sind vor Steuern, Sozialversicherungsausgaben und Kreditverbindlichkeiten. Das entspricht einem verfügbaren Einkommen von 86.500 EURO per anno.
Quelle: KZBV Jahrbuch 2018 – Werte aus 2016 – Mittelwert Zahnärzte Deutschland
Vergleicht man nun Arbeitszeiten, Aufwand und Belastung, sowie das Einkommen, von angestellten und selbständig tätigen Zahnärzten, relativieren sich die Unterschiede sehr deutlich.
Für zahnärztliche Behandler, die sich primär auf das Wesentliche konzentrieren wollen und Wert auf eine ausgewogene Work-Private-Balance legen, ist die Selbstständigkeit in eigener Praxis dann keine Option mehr.
Voraussetzungen für ein gutes Gehalt / Einkommen angestellter Zahnärzte in einem Z-MVZ
Die Basis für gutes Einkommen stellt ein ausgewogenes Vergütungssystem dar, dass angestellte Zahnärzte an ihrer Leistung partizipieren lässt. Überdurchschnittlich gut verdienen Zahnärzte in Festanstellung, wenn …
- sie sich spezialisieren, einen Tätigkeitsschwerpunkt intensivieren
- ihre Performance – also ihre Leistungsfähigkeit systematisch entwickeln
- sie in der Lage sind, sich eine bevorzugte Patienten-Klienten aufzubauen, und
- ihr Einsatz und Erfolg mit flankierenden Marketing-Maßnahmen unterstützt wird
Für Z-MVZ Inhaber/innen und personalverantwortliche Manager/innen einer Mehrbehandlerpraxis verspricht das Thema Einkommen angestellter Zahnärzte viel Potenzial und Entwicklungsmöglichkeiten. Und zwar bereits im Rahmen des Rekrutierungsverfahrens, des Onboardings, der Performance-Entwicklung oder als Initialzündung bei einer Kick-Off-Veranstaltung.
Ängste, Blockaden und Widerstände angestellter Zahnärzte im Z-MVZ
Ängste, Blockaden und Widerstände in zahnmedizinischen Versorgungszentren mit angestellten Zahnärzten führen zu hohen Reibungsverlusten, schmälern das betriebswirtschaftliche Ergebnis und ziehen im Wort Case Szenario eine Kündigung herbei.
Andererseits: Gelingt es dem Z-MVZ, diese Ängste, Blockaden und Widerstände zu reduzieren oder ganz zu beseitigen, begünstigt dies die Performance und die Zufriedenheit angestellter Zahnärzte. Das zahnmedizinische Versorgungszentrum profitiert gemeinsam mit den angestellten Zahnärzten von einem exzellenten Ergebnis und unterreicht damit gleichzeitig seine Arbeitgeber-Attraktivität.
Die Video-Serie zum Thema Z-MVZ Personal-Management: „Ängste, Blockaden und Widerstände angestellter Zahnärzte in zahnmedizinischen Versorgungszentren“.
Ein professionelles Handeln von Ängsten, Blockaden und Widerständen bietet enorm viel Möglichkeiten und Chancen. Nicht zuletzt, weil es in Mehrbehandlerpraxen so viele Ansätze gibt.
Wenn Sie als Z-MVZ Inhaber/in bzw. als personalverantwortliche/r Manager/in eines Z-MVZ sich diesem interessanten und lohnenswerten Thema annehmen wollen und hier etwas einzigartiges bewegen möchten, dann schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen mich einfach an.
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